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   OLG Stuttgart, 25.10.1988 - 10 U 325/87   

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https://dejure.org/1988,3656
OLG Stuttgart, 25.10.1988 - 10 U 325/87 (https://dejure.org/1988,3656)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.1988 - 10 U 325/87 (https://dejure.org/1988,3656)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 10 U 325/87 (https://dejure.org/1988,3656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Zahlung von Konkursausfallgeld; Bestimmung des Kreises der geschützten Gläubiger bei verspäteter Konkursanmeldung; Hinreichende Darlegung eines entstandenen Quotenschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3304 (Ls.)
  • NJW 1989, 593
  • NJW-RR 1989, 297 (Ls.)
  • ZIP 1989, 386
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 268/85

    Voraussetzungen der Konkursantragspflicht bei Überschuldung; Haftung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1988 - 10 U 325/87
    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre ist § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sowohl zugunsten von Alt- wie von Neugläubigern, die erst nach Eintritt des Vermögensverfalls Gesellschaftsgläubiger werden (vgl. BGHZ 29, 100; BGH NJW 1987, 2433; Hachenburg, Rdnr. 44 ff.).

    Diesem Zweck entsprechend ist den Gesellschaftsgläubigern - gleichgültig, ob Alt- oder Neugläubigern - aus § 823 II BGB i.V.m. § 64 I GmbHG Ersatz für eine Verringerung ihrer Quote an der Konkursmasse infolge verspäteter Konkursantragstellung (sog. Quotenschaden) zugebilligt worden (BGH NJW 1987, 2433 f. m.w.N.).

  • BGH, 16.12.1958 - VI ZR 245/57

    § 64 Abs. 1 GmbHG als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1988 - 10 U 325/87
    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre ist § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sowohl zugunsten von Alt- wie von Neugläubigern, die erst nach Eintritt des Vermögensverfalls Gesellschaftsgläubiger werden (vgl. BGHZ 29, 100; BGH NJW 1987, 2433; Hachenburg, Rdnr. 44 ff.).
  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 33/81

    Nichtentrichtung von Arbeitgeberanteilen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1988 - 10 U 325/87
    Insoweit sind die Gedanken heranzuziehen, die in der Entscheidung des BGH zur Nichtentrichtung der Arbeitgeberanteile (BGHZ 84, 312 [BGH 29.06.1982 - VI ZR 33/81] ) Ausdruck gefunden haben.
  • BGH, 05.11.1962 - II ZR 161/61

    Genehmigung gefälschter Wechselunterschriften - Beendigung des Betrugs bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.1988 - 10 U 325/87
    Der Beklagte, der ja nur ein Glied in der Kette der häufig ausgewechselten Geschäftsführer war, befand sich damit in einem Interessenkonflikt, der zumindest den Vorwurf einer sittenwidrigen Unterlassung entkräftet (vgl. zum Argument des Interessenkonflikts BGH NJW 1963, 148, 150) [BGH 05.11.1962 - II ZR 161/61] .
  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

    Das Berufungsurteil ist in NJW 1989, 593 veröffentlicht.
  • OLG Celle, 12.06.2003 - 4 W 87/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Ablehnung der Berichtigung des

    Ein Rechtsmittel gegen die Berichtigung ist bereits begrifflich ausgeschlossen, denn das Beschwerdegericht kann nicht wissen, was eventuell unrichtig ist (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 74, 301; OLG Hamm NJW 89, 593; OLG Nürnberg MDR 63, 603; Zöller/Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 164 Rn. 11).
  • OLG Köln, 11.03.1992 - 24 U 136/91

    Verkürzung der Umsatzsteuer durch Rechtshandlungen des Sequesters

    Dabei erscheint die Begründung des Bundesfinanzhofs (ZIP 89, 386) nicht überzeugend, soweit darauf abgestellt wird, die Umsatzsteuerschuld beruhe nicht auf Geschäften mit dem Finanzamt.
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